Ab dem 18. Juni 2016 hat jeder Verbraucher das Recht darauf, ein Basiskonto zu eröffnen.
Dieses Recht haben auch Wohnungslose, Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Das Konto funktioniert wie ein normales Girokonto und ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Bereits bei der Antragsstellung auf Abschluss eines Basiskontos kann beantragt werden, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Eine Überziehung dieses Kontos ist nicht möglich, es muss auf Guthabenbasis geführt werden.
Ein Anspruch auf ein solches Konto besteht allerdings nur, wenn kein weiteres Konto geführt wird. Hat also die eigene Bank das Girokonto gekündigt, kann mit dem Nachweis der Kündigung ein Antrag auf ein „Basiskonto“ erfolgen.
Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten und/oder einer Überschuldungsthematik können sich an die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Ihres Bezirkes wenden. Zu finden unter schuldnerberatung-berlin.de.
In Spandau führt die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der AWO KV Spandau e.V.
- jeweils mittwochs von 09:00 - 11:00 Uhr eine Sprechstunde für das P-Kto durch,
- jeweils donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr gibt es eine Sprechstunde für allgemeine Fragen zur Entschuldung.
Die Beratungen in der Betckestraße 7 in 13595 Berlin sind für die Bürger kostenlos.