Interne Meldestelle

Nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind wir als ein Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dabei ist uns als AWO Kreisverband Spandau e.V. ein professioneller Umgang mit Regel- oder Rechtsverstößen und der Schutz der hinweisgebenden Personen wichtig.

Die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz übernimmt für den AWO Kreisverband Spandau e.V. als Ombudsperson die Mayr Reiter Hinweisgeberschutz GbR. Ansprechpartner dort ist Herr Prof. Dr. Julius Reiter.

Mit diesem Hinweisgebersystem stellen wir sicher, dass Hinweisgeber*innen geschützt sind und deren Identität gewahrt wird.

Hinweise können nach § 2 HinSchG auf Verstöße gegen geltendes Recht wie Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes oder EU-Ebene gerichtet sein.

Das Verfahren der internen Meldestelle ist vertraulich und wie folgt geregelt:

  • Die Nachricht geht telefonisch ein: ein persönlicher oder telefonischer Termin wird kurzfristig vereinbart. Die Telefonleitung ist unter der Rufnummer: 030 / 69 80 90 30 auch außerhalb der Geschäftszeiten über ein Call Center (ebuero) 24 Stunden erreichbar. 

  • Die Nachricht geht per E-Mail ein: der Eingang der E-Mail unter reiter(at)ihr-hinweis.de wird unverzüglich bestätigt; innerhalb von 7 Tagen wird der erste Kontakt aufgenommen.

  • Die Nachricht geht über das Kontaktformular ein: über das Online-Formular unter www.ihr-hinweis.de kann ein anonymer Hinweis abgegeben werden, der Eingang der Nachricht wird unverzüglich bestätigt und innerhalb von 7 Tagen wird der erste Kontakt aufgenommen.

  • Die Nachrichten werden datenschutzkonform bei der Meldestelle gespeichert.

  • Die Ombudsperson prüft, wie und ob dem Hinweis gefolgt werden kann. Nach 3 Monaten wird dem oder der Hinweisgeber*in mitgeteilt, wie das Verfahren geendet ist.