Der Berliner Härtefallfonds Energieschulden hat zum Ziel, Energiesperren bei Berliner Haushalten, die unverschuldet in Not geraten sind, zu vermeiden und aufzuheben. Er soll verhindern, dass Menschen sich verschulden oder eine bestehende Verschuldung verschärft wird. Antragsberechtigt sind Privathaushalte mit einem niedrigen Einkommen, denen eine Energiesperre droht, die sie nicht durch eigenes Einkommen vermeiden können. Außerdem können Empfangende von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz einen Antrag stellen, wenn die jeweiligen Leistungsstellen die Energieschulden nicht übernehmen oder nur ein Darlehen gewähren. Genauere Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema gibt es unter www.berlin.de/energie.
Unser neuer Kollege kann per E-Mail an haertefallfonds@awo-spandau-sib.de kontaktiert werden. Telefonisch ist er montags von 9 bis 11 Uhr, dienstags von 8 bis 10 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 0151 / 083 03 46 erreichbar. Wer außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit ihm in der Beratungsstelle in der Betckestraße 7 vereinbaren möchte, kann sich zu folgenden Zeiten unter der Rufnummer 030 / 36 28 38 66 im Sekretariat melden: Mo./Mi./Fr. von 9 bis 12 Uhr, Di. von 9 bis 10:30 Uhr und Do. von 12 bis 13 Uhr.