Oliver Bürgel, Landesgeschäftsführer der Berliner AWO:
„Zwei Monate nach seiner festen Zusage für die Hauptstadtzulage für Freie Träger möchte der Senat diese völlig überraschend und ohne jegliche Absprache zurücknehmen. So kann Politik nicht funktionieren. Allein die Einführung der Hauptstadtzulage 2020 nur für Landesbedienstete war ein massiver Vertrauensbruch. Nun, vier Jahre später, wiederholt sich dieser Vertrauensbruch indem Versprechen gebrochen werden. So wird die Basis für eine faire Zusammenarbeit zerstört. Darunter leiden nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern letztlich alle Berliner*innen.
Über 100.000 Menschen arbeiten bei Freien Trägern in Berlin. Sie sind Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen. Sie kümmern sich um Kinder in Kitas und Hort, sie beraten Menschen in existenziellen Notlagen oder helfen bei Behördengängen – kurzum: Sie halten Berlin am Laufen. All diese Menschen schauen nun in die Röhre, weil sie nicht beim Land Berlin, sondern bei Freien Trägern angestellt sind. Diese Ungerechtigkeit kann nicht das Ziel des Senats sein. Wir fordern deshalb ganz klar: Der Senat muss zu seiner Zusage stehen und die Hauptstadtzulage auch für die Mitarbeitenden der Freien Träger ermöglichen!“
Hintergrund
Seit November 2020 wird den Beschäftigten des Landes Berlin eine monatliche sog. Hauptstadtzulage i. H. v. 150 Euro brutto gewährt. Mittlerweile ist diese Hauptstadtzulage auch tariflich verankert. Seit Bestehen der Hauptstadtzulage kämpfen auch die Freien Träger in Berlin für die Gewährung dieser Zulage. Die Freien Träger betreiben im Auftrag der Stadt Berlin u. a. Kitas, Jugend- und Beratungseinrichtungen und engagieren sich bspw. im Bereich der Eingliederungshilfe oder der Senior*innenarbeit. Mit der schriftlichen Anfrage „Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag jetzt mit Hauptstadtzulage für alle?“ der MdAs Julia Schneider und Stefan Ziller (GRÜNE) an das Abgeordnetenhaus vom 14. Dezember 2023 sowie der Antwort vom 27. Dezember 2023 wurde den Freien Trägern in Berlin sowohl die Hauptstadtzulage als auch ein Inflationsausgleich zugesagt. Dies erfolgte im Rahmen des vom Senat klar kommunizierten Ziels, „vom Land Berlin geförderte Mitarbeitende bei Freien Trägern, (…), entsprechend des Bezahlungsniveaus des Landes Berlin zu vergüten.“
Mit dem Schreiben der Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen, Tanja Mildenberger, vom 23. Februar 2024 an die Senatskanzlei stellt die Senatsverwaltung für Finanzen für alle überraschend und ohne vorherige Absprache die o.g. Zusage wieder in Frage.